STATISCHE + WäRMESCHUTZBERECHNUNGEN
DIPL.-ING. TASSILO TURNER
Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung
Bei Baumaßnahmen an Wohngebäuden, die baugenehmigungspflichtig sind, ist die
Erstellung
eines Wärmeschutznachweises Pflicht.
Zu unserem Leistungsspektrum
zählt deshalb auch die Anfertigung von Nachweisen
gemäß Energieeinsparverordnung (ENEV), ebenfalls die Erstellung von Wärmebedarfsberechnungen
und Anfertigung eines Energiepasses.
Häufiger werden Bauwillige mit der Erfordernis einer Wärmebedarfsberechung konfrontiert, wenn sie zinsgünstige Darlehen der KfW-Bank wahrnehmen wollen. Diese Mittel können in Anspruch genommen werden bei bestimmten energietechnischen Maßnahmen einer Sanierung, z.B. Erneuerung der Heizungsanlage, Austausch von Fenstern und Türen, Maßnahmen zur Dämmung der Gebäudehülle. Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist dann durch eine Berechnung nachzuweisen.