STATISCHE + WäRMESCHUTZBERECHNUNGEN

DIPL.-ING. TASSILO TURNER


Nachweise gemäß Energieeinsparverordnung

 

Bei Baumaßnahmen an Wohngebäuden, die baugenehmigungspflichtig sind, ist die Erstellung eines Wärmeschutznachweises Pflicht.
Zu unserem Leistungsspektrum zählt deshalb auch die Anfertigung von
Nachweisen gemäß Energieeinsparverordnung (ENEV), ebenfalls die Erstellung von Wärmebedarfsberechnungen und Anfertigung eines Energiepasses.

Häufiger werden Bauwillige mit der Erfordernis einer Wärmebedarfsberechung konfrontiert, wenn sie zinsgünstige Darlehen der KfW-Bank wahrnehmen wollen. Diese Mittel können in Anspruch genommen werden bei bestimmten energietechnischen Maßnahmen einer Sanierung, z.B. Erneuerung der Heizungsanlage, Austausch von Fenstern und Türen, Maßnahmen zur Dämmung der Gebäudehülle. Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist dann durch eine Berechnung nachzuweisen.