STATISCHE + WäRMESCHUTZBERECHNUNGEN
DIPL.-ING. TASSILO TURNER
Statische Nachweise und Berechnungen
Bei Baumaßnahmen, die baugenehmigungspflichtig sind, ist die Anfertigung einer Statik
in fast allen Fällen unumgänglich. Bei Wohngebäudes ist die Erstellung
eines Wärmeschutznachweises ebenfalls Pflicht.
Zu unserem Leistungsspektrum
zählt deshalb auch die Anfertigung von statischen Nachweisen
sowie Erstellung von Nachweisen
gemäß Energieeinsparverordnung (ENEV)
Es ist leider schon oft genug vorgekommen, daß an
und für sich schöne Baudenkmäler durch die Tätigkeit von unsensiblen (und
übervorsichtigen) Statikern, die sich einerseits nicht mit den Erfordernissen
und Ansprüchen denkmalgerechter Sanierung auskennen und die zudem mit der Tragstruktur
von Fachwerkgebäuden nicht vertraut sind, durch Einbau von z.B. Stahlträgern
oder Ausbildung von ungeeigneten Verbindungen fast bis zur Unkenntlichkeit entstellt
wurden. Auch werden teils aus Bequemlichkeit - manche Statiker gehen einfach
nach erstellten Planzeichnungen und schauen sich ein nachzurechnendes Gebäude
vorher nicht an, so daß sie nicht einmal wissen, wie dick die vorhandenen
Holzquerschnitte sind - überdimensionale Querschnitte ausgerechnet,
die man aber durch genauere Berechnungsansätze deutlich verringern kann.
Das hat oft zur Folge, daß über jahrhunderte erprobte und bewährte, gesunde
Hölzer plötzlich für nicht mehr tragfähig gehalten werden und überflüssige Maßnahmen
zur statischen Verstärkung gefordert werden.
Wir prüfen immer ganz genau,
ob wirklich irgendwelche zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind. Diese werden
möglichst vermieden und die Berechnung orientiert sich vorrangig am Bestand.