STATISCHE + WäRMESCHUTZBERECHNUNGEN

DIPL.-ING. TASSILO TURNER


Statische Nachweise und Berechnungen

 

Bei Baumaßnahmen, die baugenehmigungspflichtig sind, ist die Anfertigung einer Statik in fast allen Fällen unumgänglich. Bei Wohngebäudes ist die Erstellung eines Wärmeschutznachweises ebenfalls Pflicht.
Zu unserem Leistungsspektrum zählt deshalb auch die Anfertigung von
statischen Nachweisen sowie Erstellung von Nachweisen gemäß Energieeinsparverordnung (ENEV)

Es ist leider schon oft genug vorgekommen, daß an und für sich schöne Baudenkmäler durch die Tätigkeit von unsensiblen (und übervorsichtigen) Statikern, die sich einerseits nicht mit den Erfordernissen und Ansprüchen denkmalgerechter Sanierung auskennen und die zudem mit der Tragstruktur von Fachwerkgebäuden nicht vertraut sind, durch Einbau von z.B. Stahlträgern oder Ausbildung von ungeeigneten Verbindungen fast bis zur Unkenntlichkeit entstellt wurden. Auch werden teils aus Bequemlichkeit - manche Statiker gehen einfach nach erstellten Planzeichnungen und schauen sich ein nachzurechnendes Gebäude vorher nicht an, so daß sie nicht einmal wissen, wie dick die vorhandenen Holzquerschnitte sind - überdimensionale Querschnitte ausgerechnet, die man aber durch genauere Berechnungsansätze deutlich verringern kann. Das hat oft zur Folge, daß über jahrhunderte erprobte und bewährte, gesunde Hölzer plötzlich für nicht mehr tragfähig gehalten werden und überflüssige Maßnahmen zur statischen Verstärkung gefordert werden.
Wir prüfen immer ganz genau, ob wirklich irgendwelche zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind. Diese werden möglichst vermieden und die Berechnung orientiert sich vorrangig am Bestand.